Hallo Leute
Wer kennt sich gut mit Versicherungen aus
Die Katze meines Nachbarn ist kaputt gegangen und mußte in die Werkstatt. Die Reparatur hat 250,-€ gekostet. Bekomme er das Geld von der Hausratversicherung wieder oder bleib er auf den Kosten sitzen. Wenn ja, gilt die Wiederherstellung als Wertsteigerung der Katze, oder gilt sie ab jetzt als unfallgeschädigt und muß er das beim Wiederverkauf angegeben
Sein Versicherungsvertreter hat scheinbar keine Ahnung und konnte bei dieser Fragestellung nur schallend Lachen, was ihn natürlich nicht so wirklich weitergeholfen hat.
Deswegen kam mir der Gedanke, doch mal hier nachzufragen. Wie habe ja viele pfiffige Leute hier im Forum.
Wer kennt sich gut mit Versicherungen aus ?
- Bat
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Wer kennt sich gut mit Versicherungen aus ?
Hi Ralph !
Als Versicherungsfuzzi fühl ich mich natürlich berufen hier mal meine Fachkenntniss anzubringen. Ich kann nicht verstehen warum der Kollege bei der Frage lacht .
Da die Frage sehr komplex ist, antworte ich der Einfachheit wegen mal innerhalb deiner Frage in Fettschrift.
Grüße aus Ungarn - Bat
Als Versicherungsfuzzi fühl ich mich natürlich berufen hier mal meine Fachkenntniss anzubringen. Ich kann nicht verstehen warum der Kollege bei der Frage lacht .
Da die Frage sehr komplex ist, antworte ich der Einfachheit wegen mal innerhalb deiner Frage in Fettschrift.
Grüße aus Ungarn - Bat
Ralph hat geschrieben:Hallo Leute
Wer kennt sich gut mit Versicherungen aus
Die Katze meines Nachbarn ist kaputt gegangen und mußte in die Werkstatt. Die Reparatur hat 250,-€ gekostet. Bekomme er das Geld von der Hausratversicherung wieder oder bleib er auf den Kosten sitzen.
Selbstverständlich ist das ein eindeutiger Versicherungsfall. Vorausgesetzt die Katze ist durch ein versichertes Schadenereigniss, wie z.B. Absturz eines Luftfahrzeuges oder Teilen davon ( -> gefrohrene Fäkalien aus undichten Flugzeugtoiletten sind ein Grenzfall, weil sie bis zur Besichtigung durch einen Sachverständigen meist nicht mehr gefroren - und damit nicht mehr eindeutig als abgestürztes Teil eines Luftfahrzeuges zu erkennen sind ) zu Schaden gekommen. Auch indirekter Blitzschlag - wenn die Katze während eines Gewitters an einer Steckdose schnüffelt und genau in diesem Moment eine durch Induktion verursachte Überspannung durch die Katze eine Erdung sucht - wäre eine plausible Erklärung !
Wenn ja, gilt die Wiederherstellung als Wertsteigerung der Katze, oder gilt sie ab jetzt als unfallgeschädigt
Das hängt vom Alter und vom Zustand der Katze vor Eintritt des Schadenereignisses ab. War die Katze bereits alt, verschmutz und abgenutz, und durch die Reparatur entsteht ein Mehrwert -> z. B. sauberes Fell und guter Duft, werden die Kosten nicht vollständig übernommen. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert der Katze, wird sie als Totalschaden zum Zeitwert abgerechnet. Möchte dein Nachbar aus Gründen der Liebhaberei die Reparatur trotzdenm durchführen, muß er den Teil der Kosten, die den Zeitwert übersteigt selbst tragen
und muß er das beim Wiederverkauf angegeben
Ich denke mit einem Hinweis auf einen 100% behobenen Vorschaden - oder sogar auf eine wertsteigernde Reparatur, wie z.B. ein neues Hüftgelenk - ist man da auf der sicheren Seite
Sein Versicherungsvertreter hat scheinbar keine Ahnung und konnte bei dieser Fragestellung nur schallend Lachen, was ihn natürlich nicht so wirklich weitergeholfen hat.
Falls an weiterer Verunsicherung Interesse besteht, kann ich gerne die AVB , Auszüge des VVG und BGB zu dieser Frage in nichtvergrösserbarer Kleinstschrift zur Verfügung stellen.
Deswegen kam mir der Gedanke, doch mal hier nachzufragen. Wie habe ja viele pfiffige Leute hier im Forum.
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- J_Fuchs
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Wer kennt sich gut mit Versicherungen aus ?
Das (aus meiner Sicht perfiede) entscheidende Kriterium besteht darin, dass nach deutschem Recht
ein lebendes Tier als Sache behandelt wird. Daher gilt in vorliegendem Fall die Sache Katze als
im Sachwert beschädigt und wie Bat bereits schrieb hat die jeweilige Versicherung gemäß ihrer Vertrags-
bedingungen den Schaden an der Sache Katze auszugleichen.
Gruß
Jürgen
ein lebendes Tier als Sache behandelt wird. Daher gilt in vorliegendem Fall die Sache Katze als
im Sachwert beschädigt und wie Bat bereits schrieb hat die jeweilige Versicherung gemäß ihrer Vertrags-
bedingungen den Schaden an der Sache Katze auszugleichen.
Gruß
Jürgen
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- Bat
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Wer kennt sich gut mit Versicherungen aus ?
so ernst hab ich das garnicht genommen !J_Fuchs hat geschrieben:Das (aus meiner Sicht perfiede) entscheidende Kriterium besteht darin, dass nach deutschem Recht
ein lebendes Tier als Sache behandelt wird. Daher gilt in vorliegendem Fall die Sache Katze als
im Sachwert beschädigt und wie Bat bereits schrieb hat die jeweilige Versicherung gemäß ihrer Vertrags-
bedingungen den Schaden an der Sache Katze auszugleichen.
Gruß
Jürgen
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Wer kennt sich gut mit Versicherungen aus ?
Schön das ihr beide mit einem solchen Ernst bei der Sache seit. Ich werde den Beitrag ausdrucken und meinem Nachbarn über den Zaun reichen.
Zuletzt geändert von Ralph am 7. November 2011 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
- Wolf
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Wer kennt sich gut mit Versicherungen aus ?
Und wenn er nur den Zeitwert ersetzt bekommt,soll er sich lieber ne gebrauchte aus dem Heim holen.Die halten meißtens auch noch npaar Jahre.
Zuletzt geändert von Wolf am 8. November 2011 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Wolf
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- Atzeralf
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Re: Wer kennt sich gut mit Versicherungen aus ?
Ich würde den Versicherungsvertreter wechseln.
Die Katze hat 7 Leben, die schafft das schon.....
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Gruß Atzeralf
P.S. "Carpe diem..."
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