Neue Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013

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Ralph
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Neue Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013

Beitrag von Ralph »

Keine Sorge - nicht für uns die wir schon einen Führerschein haben. Aber - wenn euer Nachwuchs den Führerschein machen möchte dann am besten vor dem 19.01.2013

Die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) regelt die Fahrerlaubnisklassen teilweise neu.
Diese Neuerungen werden am 19.01.2013 in Kraft treten. Nach den Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG mussten die Neuerungen in den Führerscheinklassen bis spätestens 19.01.2011 in nationales Recht umgesetzt sein. Dabei sind folgende Änderungen von praktischer Bedeutung:


Leichtkrafträder Klasse A1 nicht in die Klasse B eingeschlossen.
Die deutsche Gesetzgebung hatte sich schon in der Vergangenheit dafür entschieden, die Möglichkeit des Einschlusses der Leichtkrafträder (A1) in die Klasse B im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Seit dem 01.04.1980 gibt es hier die Regelung, eine auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat es letztlich abgelehnt, die Berechtigung der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit der Klasse B zu verknüpfen.


Einführung der Klasse AM
Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen M und S. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt.


Änderungen in der Klasse A1
Die bisherige Fahrzeugdefinition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Die noch gültige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige im Inland entfällt.


Einführung der Klasse A2
Diese leistungsbeschränkte Motorradklasse wird zukünftig mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg definiert.


Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen
Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter ausgebaut. Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer niedrigeren Leistungsklasse erwirbt, erhält einen leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse.
Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber keine theoretische Prüfung. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.


Neue Regelung für Trikes/Krafträder mit Anhänger
Nach bisherigem Recht war ein Führerschein der Klasse B für das Führen von Trikes ausreichend. Die Neuregelung schreibt für dafür ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor. Das Mindestalter wird auf 21 Jahren angehoben. Außerdem darf mit der ab 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein Anhänger mitgeführt werden.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen auch weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen. Die bis zu diesem Datum erteilten Fahrerlaubnisse für Krafträder berechtigen auch weiterhin nach dem Grundsatz des Besitzstandes zum Führen von Anhängern.


Weitere Änderungen
Für Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen (Klasse BE), wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist dann die Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.
Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern) wird wie bei der Regelung in der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind dann Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt. Das Mindestalter wird für die Klassen C und CE auf 21 Jahre angehoben.


Befristung der Führerscheine
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal zulässige Frist von längstens 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.
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Re: Neue Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013

Beitrag von Lobo »

Um durch den ganzen Müll durchzublicken müssen unsere Freunde bald ein Lexikon mit sich führen. :lol:
Gruß Lobo
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Re: Neue Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013

Beitrag von Jenny »

Ralph hat geschrieben:Einführung der Klasse AM
Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen M und S. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt.
Kann mir das nochmal jemand auf Deutsch erklären? Fallen M und S dann weg und darf man mit 15Jahren gar keinen Führerschein mehr machen???

Ralph hat geschrieben:Änderungen in der Klasse A1
[...] Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden.
War das nicht vorher auch schon so?!
Gruß Jenny

4 wheels move the body, but 2 wheels move the soul !!!
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Ralph
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Re: Neue Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013

Beitrag von Ralph »

Jenny hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Einführung der Klasse AM
Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen M und S. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt.
Kann mir das nochmal jemand auf Deutsch erklären? Fallen M und S dann weg und darf man mit 15Jahren gar keinen Führerschein mehr machen???
Damit habe ich mich nicht beschäftigt, da keiner aus meinem Umfeld betroffen ist. Ich vermute das die 4 kW sich geändert haben.


Jenny hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Änderungen in der Klasse A1
[...] Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden.
War das nicht vorher auch schon so?!
Nö Jenny - Die 0,1 kW/kg werden für die 16 &17 jährigen eingeführt, weil für die 125er die 80km/h Regel entfällt und man so verhindert das extrem leichte Mopeds zu schnell los ziehen.
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